Digitale Barrierefreiheit: Inklusion gestalten – Sanktionen vermeiden. Digitale Barrierefreiheit ist bereits seit 2018 für bestimmte Websites, meist öffentliche Stellen, Pflicht – die Regelungen werden nun schrittweise auch für private Marktakteure ausgeweitet.
Ziel ist die Inklusion von Menschen, die auf einen barrierefreien Zugang zur digitalen Welt angewiesen sind. Das bedeutet das, dass sämtliche Informationen und Funktionen so ausgelegt werden, dass möglichst alle Nutzer*innen, auch solche mit Behinderungen und beeinträchtigtem Hör-, Seh- und Sprachvermögen, darauf zugreifen können.

Quant

Postre

Eleume

Temron

Garnor

Strean

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Unsere Lösung für barrierefreie Webseiten
UP Lösung Plugin und weitere Beratung/Analyse 3 Ausbaustufen:
Basic
- rudimentäre Version Plugin
- Monats/Jahresabo/Kauflizenz
- Bestens geeignet für kleinere Dienstleister wie Frisöre
4 gute Gründe für Barrierefreiheit im Web
1. Ihr Angebot für alle
2. Durchdachte Usability
3. Gut für SEO
4. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Merkmale barrierefreier Webseiten
- gut verständliche, beschriftete Grafiken/Illustrationen
- gut verständliche Sprache und Satzbau
- Fremdwörter werden vermieden
- barrierefreie Formulare
- ausreichender Kontrast beim Design, auch für Rot-Grün-Sehschwäche
- keine Informationen/Funktionen sind ausschließlich durch Farbe kennzeichnet
- für Screenreader optimierter Code und Website-Inhalte
- Bilder mit Alt-Texten
- Videos mit Untertiteln
- gut lesbare Schriftgröße von mindestens 16 px
- gute Bedienbarkeit der Website für Desktop und Mobilgeräte
- alle wichtigen Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich
- eine aktuelle Version der Erklärung zur Barrierefreiheit
Gesetzesvorgabe für barrierefreie Webseiten
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und gilt für alle Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.
Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für alle Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler sowie Dienstleistungserbringer, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland herstellen, vertreiben, anbieten oder erbringen.
Mit dem Gesetz gehen weitreichende Prüf-, Nachweis- und Mitteilungspflichten einher. Unternehmen müssen die Einhaltung der detaillierten technischen Anforderungen selbst überprüfen, dokumentieren und dauerhaft vorhalten. Bei Verstößen gegen die verpflichtenden Vorgaben drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher haben das Recht, selbst gegen Verstöße vorzugehen.
„Für 100 % der User ist Barrierefreiheit hilfreich, für 30 % notwendig, für 10 % ist sie unerlässlich.“
Quelle: Aktion Mensch
Digitale Barrierefreiheit – für wen und warum?
Wer muss barrierefreie Webseiten zur Verfügung stellen? Ob Unternehmen, Verbände oder Institutionen – die Pflicht, Webseitenbesuchern Barrierefreiheit im Netz zu ermöglichen, betrifft alle. Ab spätestens 2025 sollen Webseiten, Landingpages, Online-Shops und alle anderen Online-Präsenzen Barrierefreiheit ermöglichen.
Mit dem Gesetz gehen weitreichende Prüf-, Nachweis- und Mitteilungspflichten einher. Unternehmen müssen die Einhaltung der detaillierten technischen Anforderungen selbst überprüfen, dokumentieren und dauerhaft vorhalten. Bei Verstößen gegen die verpflichtenden Vorgaben drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher haben das Recht, selbst gegen Verstöße vorzugehen.
Inklusion aller Webseitenbesucher
Menschen mit Sehschwäche
Gehörlose
taube und schwerhörige Menschen
Menschen mit Konzentrationsschwäche
Nicht-Muttersprachler*innen
Menschen mit geringer Lesekompetenz
ANFORDERUNGEN
Wie sehen die Barrierefreiheitsanforderungen genau aus?
Produkte und Dienstleistungen sind dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen bzw. Einschränkungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Informationen sollen grundsätzlich über das Zwei-Sinne-Prinzip zur Verfügung gestellt werden, also über zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten zugänglich sein.
Es müssen Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen oder taktilen Elementen angeboten werden.
Die weitreichenden Anforderungen an die Gestaltung von Webseiten oder Apps betreffen Gestaltungselemente wie Texte, Farben, Farbkontraste, Schriftgrößen, Zeilenabstände und Bilddarstellungen.
Hürden für Nutzerinnen und Nutzer können sich an allen möglichen Stellen Ihrer Website finden. Damit Ihre Website als Ganzes barrierefrei wird, ist es zum einen natürlich sinnvoll, ein entsprechendes Plugin zu installieren. Gleichzeitig sollten Sie die gesamte Webseite einem gründlichen Check zu unterziehen.
- Jede Seite Ihrer Webseite hat einen einzigartigen Seitentitel.
- Ein deutlicher Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarben ist erkennbar.
- Die Textinhalte sind durch Zwischenüberschriften strukturiert.
- Um eine Handlung anzuregen, kommen nicht nur Farben zum Einsatz.
- Listen sind ordnungsgemäß formatiert und haben Überschriften.
- Inhalte unterliegen keinen zeitlichen Einschränkungen.
- Alle Seiten können von Screenreadern gelesen werden.
Es müssen Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen oder taktilen Elementen angeboten werden.
Nutzen Sie unsere Expertise – wir checken Ihre Webseite auf Barrierefreiheit
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