Digitale Barrierefreiheit: Inklusion gestalten – Sanktionen vermeiden. Digitale Barrierefreiheit ist bereits seit 2018 für bestimmte Websites, meist öffentliche Stellen, Pflicht – die Regelungen werden nun schrittweise auch für private Marktakteure ausgeweitet.

Ziel ist die Inklusion von Menschen, die auf einen barrierefreien Zugang zur digitalen Welt angewiesen sind. Das bedeutet das, dass sämtliche Informationen und Funktionen so ausgelegt werden, dass möglichst alle Nutzer*innen, auch solche mit Behinderungen und beeinträchtigtem Hör-, Seh- und Sprachvermögen, darauf zugreifen können.

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Unsere Lösung für barrierefreie Webseiten

UP Lösung Plugin und weitere Beratung/Analyse 3 Ausbaustufen:

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4 gute Gründe für Barrierefreiheit im Web

Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie auf Dauer mehr Menschen und erweitern somit Ihre Zielgruppe.
Durch eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit wird sichergestellt, dass sich die Webseite gut bedienen lässt und das Angebot auch wirklich beim User ankommt.
Google belohnt barrierefreie, also nutzerfreundliche Webseiten mit einem vorteilhafteren Platz im Ranking. Digitale Barrierefreiheit ist also gleichzeitig suchmaschinenfreundlich. Wenn der Content gut verständlich für sehbehinderte Menschen aufbereitet wird, profitieren davon auch Suchmaschinen-Crawler und die Website kann besser indexiert werden.
Wer die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, umgeht weitreichende Sanktionen und Bußgelder.

Merkmale barrierefreier Webseiten

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Gesetzesvorgabe für barrierefreie Webseiten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt zum ersten Mal auch private Marktakteure in die Pflicht, die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Bisher bestand diese nach landesrechtlichen Regelungen insbesondere für Behörden und alle öffentlichen Stellen der Bundesländer.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und gilt für alle Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister.

Regeln & Richtlinien für barrierefreie Online-Präsenzen

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für alle Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler sowie Dienstleistungserbringer, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland herstellen, vertreiben, anbieten oder erbringen.

Mit dem Gesetz gehen weitreichende Prüf-, Nachweis- und Mitteilungspflichten einher. Unternehmen müssen die Einhaltung der detaillierten technischen Anforderungen selbst überprüfen, dokumentieren und dauerhaft vorhalten. Bei Verstößen gegen die verpflichtenden Vorgaben drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher haben das Recht, selbst gegen Verstöße vorzugehen.

„Für 100 % der User ist Barrierefreiheit hilfreich, für 30 % notwendig, für 10 % ist sie unerlässlich.“

Quelle: Aktion Mensch

Digitale Barrierefreiheit – für wen und warum?

Wer muss barrierefreie Webseiten zur Verfügung stellen? Ob Unternehmen, Verbände oder Institutionen – die Pflicht, Webseitenbesuchern Barrierefreiheit im Netz zu ermöglichen, betrifft alle. Ab spätestens 2025 sollen Webseiten, Landingpages, Online-Shops und alle anderen Online-Präsenzen Barrierefreiheit ermöglichen.

Mit dem Gesetz gehen weitreichende Prüf-, Nachweis- und Mitteilungspflichten einher. Unternehmen müssen die Einhaltung der detaillierten technischen Anforderungen selbst überprüfen, dokumentieren und dauerhaft vorhalten. Bei Verstößen gegen die verpflichtenden Vorgaben drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher haben das Recht, selbst gegen Verstöße vorzugehen.

Inklusion aller Webseitenbesucher

Menschen mit Sehschwäche

Gehörlose

taube und schwerhörige Menschen

Menschen mit Konzentrationsschwäche

Nicht-Muttersprachler*innen

Menschen mit geringer Lesekompetenz

ANFORDERUNGEN

Wie sehen die Barrierefreiheitsanforderungen genau aus?

Produkte und Dienstleistungen sind dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen bzw. Einschränkungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

01
Informationen sollen grundsätzlich über das Zwei-Sinne-Prinzip zur Verfügung gestellt werden, also über zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten zugänglich sein.
02
Es müssen Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen oder taktilen Elementen angeboten werden.
03
Die weitreichenden Anforderungen an die Gestaltung von Webseiten oder Apps betreffen Gestaltungselemente wie Texte, Farben, Farbkontraste, Schriftgrößen, Zeilenabstände und Bilddarstellungen.

Hürden für Nutzerinnen und Nutzer können sich an allen möglichen Stellen Ihrer Website finden. Damit Ihre Website als Ganzes barrierefrei wird, ist es zum einen natürlich sinnvoll, ein entsprechendes Plugin zu installieren. Gleichzeitig sollten Sie die gesamte Webseite einem gründlichen Check zu unterziehen.

Auch wenn Sie ein Barrierefreiheits-Plugin nachträglich installieren, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Webseite insgesamt barrierefrei bleibt. Das Plugin kann zwar einige Aspekte der Barrierefreiheit verbessern, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, grundlegende barrierefreie Prinzipien in deinem HTML-Code zu berücksichtigen. Auch in diesem Fall können wir Ihnen mit Beratung und Umsetzung zur Seite stehen.
Es müssen Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen oder taktilen Elementen angeboten werden.

Nutzen Sie unsere Expertise – wir checken Ihre Webseite auf Barrierefreiheit

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